MIETBEDINGUNGEN
Ich erkenne und akzeptiere alle von AGROPOLIRENT in der Person von Francesco Trimarco beschriebenen Bedingungen, einschließlich derjenigen, die im geltenden Zivilgesetzbuch geregelt sind, und verpflichte mich, dessen Inhalt vollständig zu respektieren und dass die hierin zum Ausdruck gebrachten Bedingungen nur mit einer zwischen den Parteien unterzeichneten Vereinbarung geändert werden können.
VERTRAGSGEGENSTAND: Das Einzelunternehmen AGROPOLIRent (MIETER) vermietet/verleast das in diesem Vertrag bezeichnete Fahrzeug an den Kunden (Mieter/Mieter).
1 AUSRÜSTUNG: Das Fahrzeug wird mit einem versiegelten Kilometerzähler, normalem Werkzeug, einem Ersatzrad oder Radreparaturset sowie einem vollen Kraftstofftank geliefert und muss mit sämtlichem Werkzeug und einem vollen Kraftstofftank zurückgegeben werden.
2 BUCHUNG: Die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in unseren Büros, sofern nicht anders vereinbart. Für die Buchung sind folgende Daten zwingend erforderlich:
Vor- und Nachname, Führerscheindaten mit wahren Adressen und Telefonnummern, Kreditkarte der reservierenden Person.
Im Falle einer Stornierung des gebuchten Fahrzeugs durch den Kunden, die weniger als 15 Tage vor Mietbeginn mitgeteilt wird, muss er dennoch einen Betrag in Höhe von 30 % des Mietpreises/Mietpreises für die gebuchten Tage zahlen, sofern dies der Fall ist Die Stornierung sollte innerhalb von 72 Stunden vor der geplanten Abholung des Fahrzeugs erfolgen. Der volle Betrag wird in Rechnung gestellt (100 % der Miete).
3 DER MIETER/MIETER: erklärt, sich darüber im Klaren zu sein, dass er im Falle falscher Angaben wegen seiner Angaben strafrechtlich verfolgt wird und dem Mieter echte und nützliche Daten zu seiner persönlichen Identifizierung sowie die Dokumente zur Verfügung gestellt hat Die bereitgestellten Informationen sind original und gültig.
4 ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS: Das Leasing/die Vermietung beginnt am Tag und der Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs an den Leasingnehmer/Mietkunden und endet am Tag und der Uhrzeit der Rückgabe des Fahrzeugs an den Mieter. Fahrzeugabholzeiten von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:30 bis 19:30 Uhr (sofern nicht anders vereinbart).
5 VERLÄNGERUNG UM 5 STUNDEN: Der Kunde, der die Miet-/Fahrzeugvermietung gebucht hat, muss im Falle einer Verspätung gegenüber der in der Buchung angegebenen Zeit unsere Agentur telefonisch unter 0039 0974826301 Agropoli Uff unter 0039 08281999871 Uff kontaktieren. von Paestum, unter der Nummer 0039 0974275604 Uff. Castellabate oder unter der Handynummer 00393357866403 bestätigen Sie Ihre verspätete Ankunft und es wird maximal 60 Minuten auf Sie warten. Nach dieser Wartezeit kann es sein, dass Sie das Auto nicht finden oder einige Zeit warten, bis das Auto abgeholt wird. Der Miettag wird als maximal 24 Stunden betrachtet und die Startzeit ist die der Reservierung und nicht die der tatsächlichen Abholung. Wenn der Kunde die Abhol- und/oder Mietbedingungen ändern möchte, gilt eine Toleranz von bis zu 60 Minuten, bei deren Überschreitung ein zusätzlicher Tag berechnet wird. Für die Rückgabe (Ort, Datum, Uhrzeit usw.) muss er die vorherige schriftliche und unterzeichnete Zustimmung des Mieters einholen, indem er innerhalb von 36 Stunden vor der Abholung und 12 Stunden vor der erwarteten Rückgabe des Fahrzeugs einen formellen Antrag stellt. Am Ende von.
6 ZUSTAND DES FAHRZEUGS: Das Fahrzeug ist in einwandfreiem Funktions- und Wartungszustand, in allen Teilen voll funktionsfähig, mit vollem Kraftstofftank und mit allen gesetzlich für den Straßenverkehr erforderlichen Papieren sowie mit einer aktuell gültigen RCA-Versicherungspolice und einer Kopie davon Der Mieter/Mieter ist verpflichtet, das ihm anvertraute Fahrzeug und die vorgenannten Unterlagen mit aller Sorgfalt und Ordnungsmäßigkeit aufzubewahren und zu bewachen. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Darüber hinaus erklärt der Kunde (Mieter/Mieter), dass das vor der Übergabe besichtigte Fahrzeug keine Kratzer, Beschädigungen oder Dellen an der Karosserie und den Innenteilen des Fahrzeugs aufweist, außer denen, die möglicherweise im selben Vertrag ausdrücklich schriftlich vermerkt sind.
7 NUTZUNG DES FAHRZEUGS: Der Mieter/Mieter erklärt, dass das gelieferte Fahrzeug für die vereinbarte Nutzung geeignet ist. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden:
- Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen legalen oder illegalen Substanzen, die die Reaktionsfähigkeit des Fahrers verändern.
- Von einer Person ohne Führerschein oder mit abgelaufener Gültigkeit
- Abseits der Straße oder auf ungeeigneten Straßen
- Für den illegalen Transport von Waren (Schmuggelware, Drogen usw.)
- Zur Teilnahme an Sportwettkämpfen, Rennen oder anderen Veranstaltungen
- Reisen ins Ausland, es sei denn, der Charterer hat zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilt und diese unterzeichnet
- Zum Abschleppen von Fahrzeugen oder Trolleys, es sei denn, der Mieter hat dies zuvor schriftlich genehmigt und unterzeichnet
8 VERFAHREN UND NUTZUNGSART DES FAHRZEUGS: Die Weitergabe des geleasten/vermieteten Fahrzeugs ist in Italien aus Gründen der Sicherheit des Fahrers und der ordnungsgemäßen Wartung des Fahrzeugs im Falle einer Überschreitung der vorgesehenen Parameter für die maximale Kilometerleistung zulässig. Hierbei handelt es sich um die überschüssige Kilometerleistung , (siehe Punkt 10) behalten wir uns vor, auch bei einem höheren Schaden vorzugehen. Der Kunde haftet persönlich für die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und für die Nichtbezahlung der Autobahnmaut und ist verpflichtet, den gesamten Betrag der damit verbundenen Strafen und Kosten zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 20 Euro zu erstatten der Dateien.
9 GEGENLEISTUNG FÜR DAS LEASING/MIETE: Die Zahlung der Gegenleistung für das Leasing/die Miete erfolgt wie folgt: (30 % bei Buchung, 70 % bei Lieferung des Fahrzeugs) Zahlungsart (Bargeld, Banküberweisung, Kreditkarten, Debitkarte) Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Bedingungen wird der Vertrag ungültig und der Charterer kann den zuvor an ihn gezahlten Betrag einbehalten.
10 KM GEWÄHRLEISTUNG: Bei allen Fahrzeugen sind 150 km im Tagespreis enthalten, darüber hinaus muss der Mieter/Mieter für jeden darüber hinausgehenden km 0,10 Eurocent bezahlen.
11 EIGENTUMSRECHT DES VERMIETETEN/VERMIETTEN EIGENTUMS: Das Eigentum am Fahrzeug und etwaigem Zubehör verbleibt immer und in jedem Fall beim Mieter und der Mieter/Mieter erkennt an, dass er niemals Eigentumsrechte in irgendeiner Weise geltend machen kann. Es ist dem Mieter/Mieter untersagt, das Fahrzeug in irgendeiner Form weiterzuvermieten, zu verpfänden, zu verpfänden oder eine Garantie zu geben. Bei Klagen, Beschlagnahmen oder Verfügungen Dritter jeglicher Art ist der Mieter/Vermieter verpflichtet, unverzüglich mit allen in seinem Besitz befindlichen Dokumenten nachzuweisen, dass das Fahrzeug Gegenstand des Mietvertrages ist, und ist verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen möglich, was mit dem Mieter passiert ist. Der Mieter/Mieter verpflichtet sich, eine Kopie dieses Vertrages im Fahrzeug aufzubewahren und den zuständigen Behörden vorzuzeigen. Sollte das Fahrzeug angehalten oder beschlagnahmt werden, muss der Mieter/Vermieter dem Mieter zusätzlich zum Betrag für jeden Miettag den entstandenen Schaden ersetzen, mit Ausnahme des Ersatzes eines höheren Schadens.
12 REPARATUR: Im Falle einer Panne, Störung oder eines Defekts ist der Mieter/Vermieter verpflichtet, das Fahrzeug nicht zu benutzen, um mögliche Verschlimmerungen oder Schäden an Dritten zu vermeiden, ist der Mieter/Vermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich darüber zu informieren die Tatsache. Im Falle eines dringenden Bedarfs kann der Mieter/Leaser dies nur und ausschließlich mit vorheriger schriftlicher und vom Vermieter unterzeichneter Genehmigung tun. Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderungen am gemieteten/geleasten Fahrzeug vorzunehmen.
13 VERSICHERUNGSDECKUNG: Für Kraftfahrzeuge gilt folgender Versicherungsschutz: Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung deckt nicht ab: Verlust oder Beschädigung der transportierten Güter, Schäden am Fahrer. Für die Fahrzeuge gilt eine Kasko-Versicherung für Fahrzeugschäden mit einer Selbstbeteiligung von maximal 1.500,00 Euro (eintausendfünfhundert Euro) und eine Diebstahlversicherung mit einer Strafe von 10 % auf den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Diebstahls.
14 KRAFTSTOFF: Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und MUSS mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben werden (die Kosten für das Nachfüllen des Kraftstoffs gehen zu Lasten des Mieters/Mieters).
15 HAFTUNG: Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, die während der Leasing-/Mietdauer am Fahrzeug entstehen. Bei Nichtrückgabe der Autoschlüssel aufgrund von Verlust ist der Leasingnehmer/Mieter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 250,00 € + zu zahlen MwSt.
16 Bußgelder und Verstöße: Bußgelder und Bußgelder für Verkehrsverstöße, Straßenbenutzungsgebühren und Verstöße gegen die Parkregeln für Fahrzeuge, die während des Leasing-/Mietzeitraums begangen werden, liegen in der Verantwortung des Mieters/Mieters. Der Mieter wird die Bußgelder innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung begleichen die Kreditkarte des Mieters mit dem vollen Betrag belasten. Die Bearbeitung der Bußgelder erfolgt nicht innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntgabe, sondern innerhalb von 60 Tagen.
17 IM FALLE EINES UNFALLS: Der Mieter/Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen anzugeben, keine Verantwortung oder Schuld einzugestehen, das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zu lassen, ohne Vorkehrungen getroffen zu haben, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, Auch im Falle eines geringfügigen Schadens ist der Mieter SOFORT telefonisch zu benachrichtigen und anschließend ein ausführlicher Bericht mit einer Skizze und ggf. Fotos des Vorfalls anzufertigen. Andernfalls verfällt der Versicherungsschutz. Informieren Sie SOFORT die Polizei.
18 KÜNDIGUNG DES VERTRAGS: Dieser Vertrag kann gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs vorzeitig gekündigt werden. durch den Mieter, bei unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs gemäß diesem Vertrag sowie im Falle einer Insolvenz, eines Konkurses oder eines sonstigen Insolvenzverfahrens gegen den Kunden. Der Kunde wiederum kann den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn die in diesem Vertrag genannten Mittel und Geräte nicht geeignet sind.
19 REFERENZVERORDNUNG: Alles, was in diesem Vertrag nicht spezifiziert ist, unterliegt der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden italienischen Gesetzgebung. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Einhaltung bestehender Regelungen.
20 BEHANDLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN: Die dem Mieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Art. 13 des Gesetzesdekrets 196/2003 behandelt, sie werden nicht an Dritte weitergegeben und es kann eine Korrektur, Aktualisierung oder Löschung beantragt werden durch Übersendung einer schriftlichen Mitteilung an den Wohnsitz des Mieters. Die dem Mieter mitgeteilten Daten werden für den Abschluss bzw. die Abwicklung von Mietverträgen und damit verbundenen Verträgen, für die Verwaltung der Zahlung/en sowie für buchhalterische/administrative Zwecke und in jedem Fall für die Begründung und Durchführung dieses Vertragsverhältnisses verwendet . Diese Daten können auch für die Weiterleitung etwaiger Mitteilungen nach Vertragsbeendigung oder für gerichtliche oder außergerichtliche Zwecke verwendet werden